Ehe für alle

Fragen & Antworten

Was stimmt wirklich? – Die Argumente unserer Gegner:innen

Ist die eingetragene Partnerschaft ein Ersatz für die Ehe?

Nein. Die eingetragene Partnerschaft, die in der Schweiz seit 2007 in Kraft ist, ist kein ebenbürtiger Ersatz für die Ehe. In vielen wichtigen Bereichen, beispielsweise bei der Einbürgerung, bei der gemeinsamen Adoption, beim Schutz der Familie oder bei der Witwenrente, bietet sie deutlich weniger Rechte. Dadurch entstehen ungerechtfertigte Unterscheidungen gegenüber heterosexuellen Ehepaaren. Ausserdem zwingt die eingetragene Partnerschaft zu einem ständigen „Outing “, da der damit verbundene Zivilstand bei manchen Formularen (z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag, etc.) eingetragen werden und ein gleichgeschlechtliches Paar sich so zu erkennen geben muss. Nur die Ehe für alle macht Schluss mit dem ständigen Zwangsouting.

Verletzt der Zugang von verheirateten Frauenpaaren zur Samenspende das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung?

Nein. Die Ehe für alle ermöglicht Frauenpaaren den Zugang zu Samenbanken in der Schweiz, genauso wie ihn heterosexuelle Paare bereits heute haben. Die bestehende Gesetzgebung gewährleistet, dass alle Kinder mit 18 Jahren die Identität ihres Samenspenders erfahren können, falls sie dies möchten.

Ist die Ehe für alle eine «Salamitaktik»?

Nein. Gleichberechtigung ist keine Salamitaktik, sie steht jedem Menschen unabhängig von seiner Lebensform zu (1 Art. 8 Abs. 2 BV). Es ist eine absolut übliche Entwicklung, dass bei gesellschaftspolitischen Themen Gesetze angepasst werden, wenn sich Wertvorstellungen in der Gesellschaft geändert haben. Die Akzeptanz von LGBT-Personen hat in den letzten vierzig Jahren in der Schweiz massiv zugenommen. Mehrere Abstimmungen verdeutlichen dies (58% JA-Stimmen fürs Partnerschaftsgesetz 2005, deutliche Mehrheit im Parlament für die Stiefkindadoption 2016, 65% JA-Stimmen für die Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm durch den Begriff der sexuellen Orientierung 2020). Jede dieser bedeutsamen Abstimmungen widerspiegelt einen Schritt in Richtung Gleichstellung der LGBT-Personen, und die Ehe für alle ist ein weiterer, wichtiger Schritt auf diesem Weg.

Braucht es für die Ehe für alle eine Verfassungsänderung?

Nein. Gestützt auf zahlreiche Rechtsgutachten haben der Bundesrat und das Schweizer Parlament zu Recht entschieden, dass es für die Ehe für alle keine Verfassungsänderung braucht und eine Gesetzesänderung der richtige Weg ist. In Artikel 14 der Schweizerischen Bundesverfassung steht: «Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.». Das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung werden nirgendwo erwähnt. Auch der Artikel über die Fortpflanzungsmedizin (Art. 119 BV) schliesst gleichgeschlechtlich liebende Menschen nicht aus.

Schafft die Samenspende für Frauenpaare eine Ungleichbehandlung gegenüber Schwulen?

Nein. Die Ehe für alle hat die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen mit verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren zum Ziel und zwar im Rahmen des derzeit für Ehepaare geltenden Rechts. Dem entsprechend erhalten Frauenpaare den gleichen Zugang zur Samenspende in der Schweiz, wie ihn heterosexuelle Ehepaare bereits heute haben. Daher liegt keine Diskriminierung von Männerpaaren vor. Aus diesem Grund wird der Zugang zur Samenspende durch alle Organisationen schwuler und bisexueller Männer vorbehaltlos unterstützt.

Ebnet die Ehe für alle den Weg für die Leihmutterschaft?

Nein. Die Leihmutterschaft ist in der Schweiz für alle Personen – d.h. sowohl für verschiedengeschlechtliche wie auch für gleichgeschlechtliche Paare – verboten. Dies steht im Rahmen der Ehe für alle nicht zur Diskussion. Das Verbot der Leihmutterschaft ist in der Verfassung festgeschrieben und wird durch die Vorlage nicht berührt. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Eizellenspende; auch diese ist weiterhin nicht zulässig.

Ja, ich will – worum es geht

Das Schweizer Parlament hat am 18. Dezember 2020 mit grosser Mehrheit entschieden, dass die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden soll.

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