Das Schweizer Parlament hat am 18. Dezember 2020 mit grosser Mehrheit entschieden, dass die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden soll.

Diese Gesetzesänderung – die «Ehe für alle» – ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt in Richtung Gleichstellung von homo- und bisexuellen Paaren mit heterosexuellen Paaren in der Schweiz.

Die Ehe für alle ist ein historischer Schritt für die Gleichstellung

Homo- und Bisexualität sind in der Schweiz gesellschaftlich weitgehend anerkannt. Trotzdem sind gleichgeschlechtlich liebende Menschen in unserem Land rechtlich nicht gleichgestellt, weil sie nicht heiraten können und ihnen somit wichtige Rechte verwehrt bleiben. Gleichgeschlechtliche Paare und ihre Kinder sind weniger gut gesetzlich abgesichert, dies obwohl die Bundesverfassung das Recht auf Ehe und Familie garantiert und jegliche Diskriminierung aufgrund der Lebensform verbietet. Mit der Ehe für alle wird diese elementare Diskriminierung endlich beseitigt und es werden alle Paare gleichgestellt.

Die Ehe für alle fördert die Akzeptanz

Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist eine längst überfällige gesetzliche Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Liebe. Sie hat Signalwirkung für die Gesellschaft – die Arbeitswelt und insbesondere für junge Menschen. Dazu kommt, dass in Ländern, in denen die Ehe für alle eingeführt wurde, die Suizidalität unter jungen LGBT-Personen sank und die Vorurteile ihnen gegenüber abnahmen. Dies bestätigen mehrere Studien in Ländern wie Dänemark, Schweden und den USA.

Die Ehe für alle bietet besseren Schutz für Familien und ihre Kinder

Unterschiedliche Familienentwürfe und Familienmodelle sind heutzutage längst Realität und fester Bestandteil unserer Gesellschaft, und sie werden immer zahlreicher. Die Wissenschaft ist sich zudem einig: Gleichgeschlechtliche Paare sind genauso gute Eltern wie heterosexuelle Paare. Denn Kinder brauchen in erster Linie feste und liebevolle Bezugspersonen, ganz unabhängig von deren Geschlecht oder sexueller Orientierung.

Die Ehe für alle ermöglicht verheirateten Frauenpaaren den Zugang zu Samenbanken in der Schweiz und die damit verbundene originäre Elternschaft beider Frauen. So haben die Kinder von Geburt an zwei Elternteile. Das ist ein grosser Fortschritt: Diese Regelung stellt das Kindeswohl ins Zentrum, weil die Kinder so auch beim Tod eines Elternteils rechtlich abgesichert sind. Das bewusste Ausklammern von ausländischen Samenbanken und privaten Samenspenden führt jedoch zum Weiterbestehen der Ungleichbehandlung von Regenbogenfamilien, was spätestens im Rahmen der Revision des Abstammungsrechts behoben werden muss.

Die Ehe für alle ist eine folgerichtige Weiterentwicklung der Ehe

Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist eine folgerichtige Weiterentwicklung einer Institution, die sich stets der Realität und den gesellschaftlichen Werten angepasst hat. Im Laufe der letzten Jahrhunderte hat die Ehe bereits einen massiven Wandel erfahren: Vom rein ökonomischen Zusammenschluss entwickelte sie sich zu der heute selbstverständlichen säkularen Liebesehe und der ebenfalls selbstverständlichen Gleichstellung von Mann und Frau.

Die Schweiz ist bereit für die Ehe für alle

Das Parlament, der Bundesrat sowie die überwältigende Mehrheit der Schweizer Bevölkerung (82%) befürworten die Öffnung der Ehe. Auch die nationale Ethikkommission,  Familienorganisationen und wichtige Religionsgemeinschaften haben sich für die Ehe für alle ausgesprochen. Zwar hat die Schweiz in den letzten zwanzig Jahren einen fundamentalen Wertewandel hin zu mehr Akzeptanz und Inklusion von LGBT-Menschen erfahren: mit dem Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes 2007, der Stiefkindadoption 2018, des Diskriminierungsverbotes 2020 und der bald in Kraft tretenden vereinfachten Personenstandänderung für Transmenschen. Trotzdem ist sie das zweitletzte westeuropäische Land, das die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare noch nicht geöffnet hat. Es ist an der Zeit, dem gesellschaftlichen Wandel endlich Rechnung zu tragen!

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