Gutachten der Ehe für alle-Gegner*innen: Juristisch schwache Argumente gegen die Ehe für alle

Heute haben die Gegner der Ehe für alle endlich ihr “Geheimgutachten” zur Verfassungsfrage veröffentlicht.

Nun ist klar, warum sie es so lange unter Verschluss gehalten haben: Ihre Argumentation ist juristisch schwach. Eine umfassende Auslegung der Bundesverfassung, die auch die zeitgemässe Auslegung berücksichtigen muss, zeigt, dass die Ehe für alle ohne Verfassungsänderung auf Gesetzesstufe eingeführt werden kann. Denn entgegen der Behauptung im Gutachten hat in den letzten 20 Jahren in der Gesellschaft ein grosser Wertewandel zu Gunsten der Ehe für alle stattgefunden. Das Komitee Ehe für alle ruft die Ständerät*innen auf, sich nicht von einer konservativen Minderheit irreführen zu lassen.

“Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet”, so ist es in der Bundesverfassung von 1999 festgehalten. Unbestrittermassen dachte man vor mehr als 20 Jahren nur an die heterosexuelle Ehe. Denn erst fünf Jahre vorher hatte Deutschland das Verbot von Sex unter Männern aufgehoben und noch kein Land der Welt hatte die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. 

Doch die gesellschaftliche Entwicklung in diesen Themen in den letzten 20 Jahren ist historisch: Mit Ausnahme von Italien und der Schweiz haben alle westeuropäischen Länder die Ehe für alle eingeführt. Schwule, Lesben und Bisexuelle sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen und mit 63% Ja-Stimmen hat sich die Schweiz  in der Abstimmung vom 9. Februar gegen die Diskriminierung von Schwulen, Lesben und Bisexuellen ausgesprochen.

Doch die konservativen Gegner wollen die Ehe für alle weiterhin verhindern: Obwohl die Verfassung die Ehe nicht als Ehe zwischen Mann und Frau definiert, wollen sie eine unnötige Verfassungsänderung erzwingen, mit einer methodologisch unhaltbaren Begründung: Das juristische Gutachten berücksichtigt nur einseitig die historische Auslegung der Verfassung. Andere, gleichwertige Methoden der Verfassungsauslegung werden ausser Acht gelassen. Damit ist das Gefälligkeitsgutachten unvollständig und die Aussage falsch, dass der gesellschaftliche Wandel verfassungsrechtlich nicht relevant sei. Er ist die Grundlage der geltungszeitlichen Auslegungsmethode. Und er hat stattgefunden: 82 % der Bevölkerung unterstützen heute die Ehe für alle. 

Rechtsprofessor Andreas Ziegler ordnet ein: “Eine korrekte, umfassende Auslegung der Bundesverfassung erlaubt  problemlos, dass die Ehe für alle ohne Verfassungsänderung eingeführt werden kann. Der Umweg über eine Verfassungsänderung ist also ein rein politisches Manöver, für das ich keine juristisch nachvollziehbare Gründe ausmachen kann.”

Salome Zimmermann, Präsidentin des Komitees Ehe für alle, erläutert: “Wir haben keine Angst vor dem Ständemehr, denn auch in ländlichen Gegenden befürworten über 80% die Ehe für alle. Jedoch würde eine unnötige Verfassungsänderung bedeuten, dass wir nochmals jahrelang auf die Ehe für alle warten müssten. Damit werden Hunderttausende gleichgeschlechtlicher Paare ihrer Grundrechte beraubt und Tausende Kinder in Regenbogenfamilien bleiben rechtlich schlecht abgesichert. Das ist verantwortungslos.”

Am kommenden Dienstag entscheidet der Ständerat über die Ehe für alle. Über 20 Kantone unterstützen den vorgeschlagenen Weg der Einführung auf Gesetzesebene und 82% der Bevölkerung wollen die Ehe für alle. Das Komitee Ehe für alle fordert die Ständerät*innen auf, den Willen der Bevölkerung und der Kantone anzuerkennen und die Ehe für alle ohne Umwege einzuführen.


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